Bauen
Stellplatzablösesatzung, Satzungen zum historischen Stadtkern sowie Regelungen zur Erhebung von Gebühren für Ausgleichsmaßnahmen
Satzung über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages nach § 64 Abs. 7 der Landesbauordnung (Stellplatzablösesatzung)
Wer ein Haus errichtet oder umbaut, muss entsprechende Parkplätze nachweisen. Kann er das nicht, muss er hierfür eine Ablöse bezahlen, deren Höhe in dieser Satzung festgeschrieben ist.
Satzung für den Denkmalbereich "Stadtkern"
Die historische Altstadt Hückeswagens ist als Denkmalbereich festgesetzt worden. Die genauen Abmessungen sind hier nachzulesen.
Satzung der Stadt Hückeswagen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Historischer Stadtkern"
Hier sind die genauen Abmessungen des Sanierungsgebietes dargestellt.
Satzung der Stadt Hückeswagen zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach § 8a BNatschG
Bei bestimmten Eingriffen in die Natur müssen Ausgleichszahlungen geleistet werden








